Anforderungen an den Montageort

Meldepflicht beim Netzbetreiber
Beim Netzbetreiber erkundigen, ob eine Meldepflicht im Zielland besteht und gegebenenfalls die Ladestation beim Netzbetreiber melden.
WARNUNG
Lebensgefahr durch Feuer oder Explosion
Trotz sorgfältiger Konstruktion kann bei elektrischen Geräten ein Brand entstehen. Tod oder schwere Verletzungen können die Folge sein.
- Das Produkt nicht in Bereichen montieren, in denen sich leicht entflammbare Stoffe oder brennbare Gase befinden.
- Das Produkt nicht in explosionsgefährdeten Bereichen montieren.
Fester und ebener Untergrund muss für die Montage vorhanden sein.
Untergrund für die Montage muss aus einem nicht brennbaren Material bestehen.
Montage an einem Pfosten ist nicht zulässig.
Montage muss so erfolgen, dass sich die Ladebuchse immer auf einer Höhe von 1,2 m bis 1,5 m über dem Bodenniveau befindet ( > Empfohlene Abstände für die Montage).
Montageort muss so gewählt werden, dass das Produkt und das Fahrzeug mit dem Ladekabel verbunden werden können. Dabei darf das Ladekabel nicht gespannt, gequetscht oder geknickt werden.
Unter dem Produkt darf kein weiteres Gerät installiert werden.
Das Produkt sollte so montiert werden, dass Sie die Display-Meldungen und LED-Signale problemlos ablesen können ( > Empfohlene Abstände für die Montage).
Montageort muss sich für Gewicht und Abmessungen des Produkts eignen.
Montageort muss unter 2000 m über Normalhöhennull liegen.
Montageort kann direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Produkt seine Leistung aufgrund zu hoher Temperaturen reduziert, um einer Überhitzung vorzubeugen.
Montageort sollte jederzeit frei und sicher zugänglich sein, ohne dass zusätzliche Hilfsmittel (z. B. Gerüste oder Hebebühnen) notwendig sind. Andernfalls sind eventuelle Service-Einsätze nur eingeschränkt möglich.
Die klimatischen Bedingungen müssen eingehalten sein ( > Klimatische Bedingungen).
Um einen optimalen Betrieb zu gewährleisten, die Umgebungstemperatur beachten ( > Allgemeine Daten).
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