Transport der Batterie
Fachkraft
Dieses Kapitel beinhaltet Sicherheitshinweise, die beim Transport der Batterie immer beachtet werden müssen.
VORSICHT
Verletzungsgefahr durch unsachgemäßen Transport in einem Fahrzeug
Durch unsachgemäßen Transport in einem Fahrzeug oder mangelhafte Transportsicherung kann die Batterie verrutschen oder kippen. Das Verrutschen oder Kippen der Batterie kann Verletzungen verursachen.
- Batterie vorsichtig transportieren und heben. Dabei das Gewicht der Batterie beachten.
- Die Batterie im Fahrzeug rutschsicher aufstellen.
- Die Batterie z. B. mit Haltebändern gegen Verrutschen und Kippen sichern.
- Bei allen Arbeiten an der Batterie geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen.
ACHTUNG
Beschädigung der Batterie durch Transport des Batterieschranks mit montierten Batteriemodulen
Beim Transport des Batterieschranks mit montieren Batteriemodulen kann es zu mechanischer Überlastung kommen. Durch mechanische Überlastung kann die Batterie beschädigt werden.
- Batterieschrank und Batteriemodule immer getrennt voneinander transportieren.
- Batterieschrank mit montierten Batteriemodulen nicht bewegen.

Transport und Montage mit mindestens 2 Personen
Die Batteriekomponenten wiegen bis zu 150 kg und sind daher für den Transport durch 1 Person ungeeignet.
- Batteriekomponenten mit mindesten 2 Personen transportieren und montieren.
- Geeignetes Transportmittel verwenden, z. B. Sackkarre oder Kran. Dabei nicht die Gehäuse der Batteriekomponenten beschädigen.
Bei den Batterieschränken SMA Commercial Storage 30 (Storage-30-20) und SMA Commercial Storage 50 (Storage-50-20) handelt es sich um Gefahrgut: UN 3480 Lithium-Ionen-Batterie, Klasse 9 (Gefahrgutbezeichnung UN 3480, Gefahrenklasse 9). Die Sicherheitsinformationen der Batterie müssen beachtet werden.
Alle Anforderungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) müssen stets eingehalten werden:
Ausschließlich geschultes und unterwiesenes Personal darf die Batteriemodule auf öffentlichen Straßen transportieren. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren und wiederkehrend vorzunehmen.
Während der Fahrt darf im Fahrzeug nicht geraucht werden.
Beim Be- und Entladen des Fahrzeugs darf im Fahrzeug selbst und in der unmittelbaren Umgebung des Fahrzeugs nicht geraucht werden.
Mitzuführen sind 2 geprüfte Metallbrandfeuerlöscher Brandklasse D (Mindestfassungsvermögen 2 kg) und 1 Gefahrgutausrüstung gemäß ADR.
Die Umverpackung der Batterie darf während des Transports nicht geöffnet werden.