Erlaubte Lagerungspositionen der Batteriemodule


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Zulässige und unzulässige Lagerungspositionen eines verpackten Batteriemoduls

Lagerungsbedingungen:

  • Batteriemodule dürfen ausschließlich in der zulässigen Lagerungsposition gelagert werden.

  • Es dürfen nicht mehr als fünf Batteriemodule aufeinander gelagert werden.

    Sehen Sie dazu auch: