Negativen Strompreis berücksichtigen


Hinweis: Die Funktion steht nur für PV-Anlagen in Deutschland zur Verfügung und wenn ein Einspeisetarif konfiguriert ist.

Fällt Ihre PV-Anlage unter die Regelungen des § 51 EEG und wird sie nicht direkt vermarktet, besteht während Zeiträumen mit negativen Börsenstrompreisen kein Anspruch auf Einspeisevergütung. Mit aktivierter Funktion wird die Einspeisevergütung während dieser Zeiträume mit 0 €/kWh berücksichtigt. Die Funktion beeinflusst weder das Energiemanagement noch die Verbraucherplanung, sondern dient ausschließlich der präziseren Berechnung der Einspeisevergütung.