Negativen Strompreis berücksichtigen


Hinweis: Die Funktion steht nur für PV-Anlagen in Deutschland zur Verfügung und wenn ein fester Einspeisetarif konfiguriert ist.

Die EEG-Einspeisevergütung entfällt, sobald der Börsenstrompreis ins Minus rutscht - und das schon ab der ersten Viertelstunde mit negativem Strompreis. Solche Phasen entstehen meist, wenn besonders viel Solarstrom ins Netz eingespeist wird - bei gleichzeitig geringer Nachfrage.
Die Regel gilt für alle neuen PV-Anlagen zwischen 2 und 100 kW, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen - unabhängig davon, ob eine Steuerungseinrichtung vorhanden ist, sofern die Anlage nicht in der Direktvermarktung ist.

In Zeiten von negativen Strompreisen wird die Einspeisevergütung auf 0 €/kWh gesetzt. Die Aktivierung der Funktion hat keine Auswirkungen auf das Energiemanagement oder Verbraucherplanung, dient aber der genaueren Vergütungsberechnung.