Steuerung von Verbrauchern über Zeitfenster


Für Verbraucher, die über ein Schaltgerät mit dem Sunny Home Manager kommunizieren, können Sie so genannte Zeitfenster konfigurieren. Innerhalb dieser Zeitfenster werden die Verbraucher vom Sunny Home Manager automatisch ein- und ausgeschaltet. Bei direkt kommunizierenden Verbrauchern können Sie keine Einstellungen im Sunny Portal vornehmen. Alle erforderliche Informationen können direkt ausgetauscht werden, wenn der direkt kommunizierende Verbraucher gemäß Herstellerangaben konfiguriert wurde.

Bei der Konfiguration wird zwischen folgenden Zeitfenstertypen unterschieden:

  • Verbraucher MUSS laufen

  • Verbraucher KANN laufen

Verbraucher MUSS laufen

Der Verbraucher muss eine definierte Betriebsdauer haben.

Der Verbraucher wird innerhalb des konfigurierten Zeitfensters vom Sunny Home Manager ein- und ausgeschaltet.

Diese Option sollten Sie wählen, wenn der Verbraucher auf jeden Fall z. B. an einem bestimmten Tag betrieben werden soll.

Der Verbraucher wird auch dann betrieben, wenn nicht genügend selbst erzeugte PV-Energie zur Verfügung steht, d. h. die für den Betrieb des Verbrauchers benötigte Energie wird ggf. aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen.

Verbraucher KANN laufen

Diese Option können Sie nur dann auswählen, wenn Sie eine Anlage mit Eigenverbrauch haben und die selbst erzeugte PV-Energie im eigenen Haushalt nutzen.

KANN-Verbraucher können nicht bei Nulleinspeisung (Zero Export) verwendet werden.

Der Verbraucher sollte vom Einschaltzeitpunkt her flexibel sein. Der Sunny Home Manager schaltet den Verbraucher innerhalb des von Ihnen konfigurierten Zeitfensters ein, allerdings müssen die konfigurierten Bedingungen erfüllt sein. Für die Konfiguration stehen folgende Bedingungen zur Auswahl:

Anteil der PV-Energie

Sie können einstellen, dass der Verbraucher ausschließlich dann eingeschaltet wird, wenn ein bestimmter Mindestanteil an PV-Energie für seinen Betrieb verfügbar ist bzw. für einen bestimmten Zeitraum erwartet wird (ökologische Optimierung).

Wenn der eingestellte Anteil an PV-Energie nicht erreicht oder die eingestellten maximal erlaubten Energiekosten überschritten werden, ist es möglich, dass dem Verbraucher gar keine Energie zugeteilt wird und der Verbraucher im definierten Zeitfenster gar nicht betrieben wird.

  • 100 % abgeregelte PV-Energie

    Wenn Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung aktiviert ist, können Sie auch einstellen, wie hoch der Anteil der abgeregelten PV-Energie sein muss, die sonst abgeregelt würde.

    In Anlagen mit Wirkleistungsbegrenzung darf Wirkleistung nur bis zu einem vorgegebenen Grenzwert in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden (z. B. 70 %-Regelung in Deutschland). Bei Überschreiten des Werts werden die PV- und Hybrid-Wechselrichter entsprechend abgeregelt. Dadurch geht die über den Grenzwert hinaus erzeugte PV-Energie als „abgeregelte PV-Energie“ verloren. Wenn jedoch ein Verbraucher genau dann eingeschaltet wird, wenn abgeregelte PV-Energie verfügbar ist, kann diese PV-Energie sinnvoll genutzt werden. Die abgeregelte PV-Energie ist kostenlos (0 ct/kWh), da sie aufgrund der Vorgaben zur Wirkleistungsbegrenzung ohnehin abgeregelt worden wäre.

    In seiner PV-Erzeugungsprognose berücksichtigt der Sunny Home Manager auch die abgeregelte PV-Energie. Bei der Einstellung 100 % abgeregelte PV-Energie wird der Verbraucher nur eingeschaltet, wenn für die konfigurierte minimale Einschaltzeit die gesamte Leistungsaufnahme durch die prognostizierte abgeregelte PV-Energie gedeckt werden kann.

  • Maximal erlaubte Energiekosten

    Sie können einstellen, dass der Verbraucher nur dann betrieben werden soll, wenn die Energiekosten zum Betrieb des Verbrauchers unter einem festgelegten Kostenlimit liegt (ökonomische Optimierung).

    Die Energiekosten werden aus dem Netzstrompreis und der Einspeisevergütung berechnet. Anhand der Kombination und der Anteile beider Faktoren ergibt sich die Berechnung der Energiekosten. Dabei kann auch ein Netzstrom verwendet werden, der über den maximal erlaubten Energiekosten liegt. Durch die Kombination aus Netzstrom und selbst erzeugtem PV-Strom liegen die Kosten dennoch unter dem Netzstrompreis, vorausgesetzt die Einspeisevergütung übersteigt nicht den Netzstrompreis.

    • Bei ausschließlicher Nutzung von Energie aus dem öffentlichen Stromnetz entsprechen die Kosten dem Stromtarif in Euro/kWh, der für den Bezug von Netzstrom in den Anlageneigenschaften eingestellt ist.

      Da Netzenergie immer verfügbar ist, kann der Verbraucher innerhalb des Zeitfensters uneingeschränkt betrieben werden.

    • Bei ausschließlicher Nutzung von selbst erzeugter PV-Energie entsprechen die Kosten der Einspeisevergütung in Euro/kWh, die in den Anlageneigenschaften eingestellt ist.

      Wenn PV-Energie nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist, sondern stattdessen durch einen Verbraucher im Haushalt verbraucht wird, erhalten Sie für diese PV-Energie keine Einspeisevergütung. Die PV-Energie, die ansonsten eingespeist werden könnte, „kostet“ daher so viel wie der Einspeisetarif.