Mögliche Anlagenkonzepte und deren Bezugspunkte


Die Erfüllung der einzelnen Funktionen und Anforderungen je Komponente werden durch die Einheiten- und Komponentenzertifizierung sichergestellt. Das Zusammenspiel und die Einhaltung auf Anlagenebene kann unterschiedlich realisiert werden. So kann eine Priorisierung entweder nur im Anlagenregler, nur im Wechselrichter oder, wenn die Funktionen in unterschiedlichen Komponenten umgesetzt werden, auch im Anlagenregler und Wechselrichter erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass das Gesamtsystem die Anforderungen erfüllen muss.

Grundsätzlich wird in den verwendeten Anlagen nach der VDE AR-N 4110 und VDE AR-N 4120 ein Anlagenregler verbaut, welcher die Vorgaben des Netzbetreibers und Direktvermarkters verarbeiten und priorisieren kann.

Für PV- und Speicheranlagen gibt es zwei Anwendungsfälle:

  • PV-Volleinspeiseanlage

  • Mischanlage (z. B. Eigenverbrauchsanlage)

    • Verbraucher vorhanden und/oder

    • Verschiedene Energiearten vorhanden (Hybrid, z. B. über PV und Batterie)

Der grundsätzliche Unterschied liegt darin, dass bei einer PV-Volleinspeiseanlage sämtliche Funktionen mit Bezug auf den Netzanschlusspunkt (NAP) erfüllt werden können, während bei einer Mischanlage die unterschiedlichen Bezugspunkte Netzanschlusspunkt (NAP) und Erzeugungseinheit (EZE) zu berücksichtigen sind. Die folgende Tabelle zeigt die Anforderungen im Überblick:

Funktion

Bezugspunkt in PV-Volleinspeiseanlage

Bezugspunkt in Mischanlage

NSM-Wirkleistungssollwert (bei Redispatch)

Netzanschlusspunkt oder Erzeugungseinheit (Keine signifikante Regelabweichung vorhanden)

Erzeugungseinheit

P(f)-Funktion

Erzeugungseinheit

DV-Wirkleistungssollwert

in der Regel Netzanschlusspunkt vorgesehen, ggf. Erzeugungseinheit möglich

Ggf. PAV,E-Überwachung

Netzanschlusspunkt

Netzanschlusspunkt