Grundlagen Regelung und Steuerung
Grundsätzlich können Sollwertvorgaben entweder per Steuerung oder per Regelung umgesetzt werden. Die Betriebsart "Steuerung" wird angewendet, wenn eine Sollwertvorgabe ohne Rückkopplung des Istwertes erreicht werden kann. Die Betriebsart "Regelung" wird angewendet, wenn eine Sollwertvorgabe unter Rückkopplung des Istwertes erfüllt werden soll.
Anwendungsbeispiele:
Wirkleistungsvorgaben für den Netzanschlusspunkt beziehen sich immer auf die Messung am Netzanschlusspunkt. Daher ist bei reinen Einspeiseanlagen die Betriebsart "Steuerung" (ohne Rückkopplung des Istwertes) ausreichend. Bei Anlagen mit Eigenverbrauch sollte die Betriebsart "Regelung" (mit Rückkopplung des Istwertes) verwendet werden, damit die überschüssige PV-Energie in Eigenverbrauch umgewandelt werden kann und dennoch die Vorgaben für den Netzanschlusspunkt eingehalten werden.
Bzgl. Blindleistungsvorgaben sollte die Betriebsart "Regelung" (mit Rückkopplung der Messwerte vom Netzanschlusspunkt) gewählt werden. Dadurch können Leitungs- und ggf. Transformatoreinflüsse berücksichtigt und geregelt werden. Das gilt sowohl für Anlagen mit und ohne Eigenverbrauch.
In Anlagen mit hohem Eigenverbrauch und hohem Blindleistungsbedarf (z.B. Betrieb elektrischer Maschinen in Gewerbe- und Industriebetrieben ohne zusätzliche Kompensationsanlage) kann es vorkommen, dass die Sollwerte für Blindleistung oder Cos-Phi am Netzanschlusspunkt durch die Wechselrichter nicht geregelt werden können. In solchen Anlagen werden die PV-Wechselrichter fast ausschließlich Blindleistung generieren und kaum Wirkleistung. In diesen Fällen wird die Betriebsart "Steuerung" empfohlen. Wenden Sie sich an Ihren Netzbetreiber vor Ort.