Einleitung


Eine PAV, E-Überwachung überwacht und regelt die eingespeiste Leistung am Netzanschlusspunkt. Diese Anforderung findet bei besonders schwachen Netzanschlusspunkten oder auch der neuen NELEV-Verordnung für Mischanlagen Anwendung. Die Verordnung erfordert eine schnelle Abregelung der Komponenten und wird in der Regel vom Anlagenregler durchgeführt. Innerhalb einer Grenzkurve muss die Leistung, bei Überschreitung der vereinbarten Einspeiseleistung, abgeregelt werden.

Die Art der Überwachung ist abhängig von der Leistungsklasse und der Anschlussebene der Anlage. Vereinfacht bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Überwachung auf Mittelwertbasis

  • Dauerhafte Wirkleistungsbegrenzung

  • PAV, E-Schutzeinrichtung (Trennung)

  • PAV, E-Wirkleistungsgrenzkurve (Regelung/Trennung)

Eine Kombination der genannten Möglichkeiten ist möglich. SMA empfiehlt, dass die Wirkleistungsgrenzkurve geregelt werden sollte und keine Trennung von Anlagenteilen.

Netzanschluss-Ebene

Anlagenleistung ∑PEmax

PAVE-Überwachung

Niederspannung (NS)

nach TAR 4105 (Wirkleistungsgrenzkurve)

Mittelspannung (MS)

∑PEmax ≤ 270 kW

nach TAR 4105

Mittelspannung (MS)

∑PEmax > 270 kW bis
∑PEmax ≤ 500 kW

PAV,E / ∑PEMax ≥ 0,54

nach TAR 4105

PAV,E / ∑PEMax < 0,54

nach FNN-Hinweis:

PAV, E-Schutzeinrichtung + PAV, E-Wirkleistungsgrenzkurve

Mittelspannung (MS) / Hochspannung (HS)

∑PEmax > 500 kW

nach FNN-Hinweis:

PAV, E-Schutzeinrichtung + PAV, E-Wirkleistungsgrenzkurve

Weiterführende Informationen zur konkreten Umsetzung finden Sie unter den folgenden Links:

Technische Information "Anleitung zum FNN-Hinweis "Vereinfachter Anschluss und Nachweis von Erzeugungsanlagen und Speichern mit Netzanschluss in der Mittel- und Hochspannung""

Technische Information "Priorisierung von Wirkleistungsvorgaben nach VDE-AR-N 4110 oder VDE-AR-N 4120 und NELEV/EEAV" unter www.SMA-Solar.com.