Einleitung
Eine PAV, E-Überwachung überwacht und regelt die eingespeiste Leistung am Netzanschlusspunkt. Diese Anforderung findet bei besonders schwachen Netzanschlusspunkten oder auch der neuen NELEV-Verordnung für Mischanlagen Anwendung. Die Verordnung erfordert eine schnelle Abregelung der Komponenten und wird in der Regel vom Anlagenregler durchgeführt. Innerhalb einer Grenzkurve muss die Leistung, bei Überschreitung der vereinbarten Einspeiseleistung, abgeregelt werden.
Die Art der Überwachung ist abhängig von der Leistungsklasse und der Anschlussebene der Anlage. Vereinfacht bestehen folgende Möglichkeiten:
Überwachung auf Mittelwertbasis
Dauerhafte Wirkleistungsbegrenzung
PAV, E-Schutzeinrichtung (Trennung)
PAV, E-Wirkleistungsgrenzkurve (Regelung/Trennung)
Eine Kombination der genannten Möglichkeiten ist möglich. SMA empfiehlt, dass die Wirkleistungsgrenzkurve geregelt werden sollte und keine Trennung von Anlagenteilen.
Netzanschluss-Ebene | Anlagenleistung ∑PEmax | PAVE-Überwachung | |
|---|---|---|---|
Niederspannung (NS) | nach TAR 4105 (Wirkleistungsgrenzkurve) | ||
Mittelspannung (MS) | ∑PEmax ≤ 270 kW | nach TAR 4105 | |
Mittelspannung (MS) | ∑PEmax > 270 kW bis | PAV,E / ∑PEMax ≥ 0,54 | nach TAR 4105 |
PAV,E / ∑PEMax < 0,54 | nach FNN-Hinweis: PAV, E-Schutzeinrichtung + PAV, E-Wirkleistungsgrenzkurve | ||
Mittelspannung (MS) / Hochspannung (HS) | ∑PEmax > 500 kW | nach FNN-Hinweis: PAV, E-Schutzeinrichtung + PAV, E-Wirkleistungsgrenzkurve | |
Weiterführende Informationen zur konkreten Umsetzung finden Sie unter den folgenden Links:
Technische Information "Priorisierung von Wirkleistungsvorgaben nach VDE-AR-N 4110 oder VDE-AR-N 4120 und NELEV/EEAV" unter www.SMA-Solar.com.