Voraussetzungen für den AC-Anschluss
AC-Kabelanforderungen:
Leitertyp: Kupferdraht
Außendurchmesser: 12 mm bis 18 mm
Leiterquerschnitt: 5,5 mm² bis 8 mm²
Abisolierlänge: 15 mm
Abmantellänge: 50 mm
Das Kabel muss nach den lokalen und nationalen Richtlinien zur Dimensionierung von Leitungen ausgelegt werden, aus denen sich Anforderungen an den minimalen Leiterquerschnitt ergeben können. Einflussgrößen zur Kabeldimensionierung sind z. B. der AC-Nennstrom, die Art des Kabels, die Verlegeart, die Häufung, die Umgebungstemperatur und die maximal gewünschten Leitungsverluste.
Anforderungen an das Erdungskabel (optional):

Verwendung von feindrähtigen Leitern
Sie können einen starren Leiter oder einen flexiblen, feindrähtigen Leiter verwenden.
- Bei Verwendung eines feindrähtigen Leiters muss dieser mit einem Ringkabelschuh doppelt gecrimpt werden. Dabei sicherstellen, dass beim Zerren oder Biegen kein unisolierter Leiter zu sehen ist. Dadurch ist eine ausreichende Zugentlastung durch den Ringkabelschuh gewährleistet.
Querschnitt des Erdungskabels: maximal 8 mm²
Lasttrennschalter und Leitungsschutz:
ACHTUNG
Beschädigung des Wechselrichters durch den Einsatz von Schraubsicherungen als Lasttrenneinrichtung
Schraubsicherungen (z. B. DIAZED-Sicherung oder NEOZED-Sicherung) sind nicht als Lasttrennschalter geeignet.
- Keine Schraubsicherungen als Lasttrenneinrichtung verwenden.
- Einen Lasttrennschalter oder Leitungsschutzschalter als Lasttrenneinrichtung verwenden.
Bei Anlagen mit mehreren Wechselrichtern muss jeder Wechselrichter mit einem eigenen Leitungsschutzschalter abgesichert werden. Dabei muss die maximal zulässige Absicherung eingehalten werden ( > Technische Daten). Dadurch vermeiden Sie, dass an dem betreffenden Kabel nach einer Trennung Restspannung anliegt.
Verbraucher, die zwischen Wechselrichter und Leitungsschutzschalter installiert werden, müssen separat abgesichert werden.
Fehlerstrom-Überwachungseinheit:
Der Wechselrichter benötigt für den Betrieb keinen externen Fehlerstrom-Schutzschalter. Wenn die örtlichen Vorschriften einen Fehlerstrom-Schutzschalter fordern, muss Folgendes beachtet werden:
Der Wechselrichter ist kompatibel mit Fehlerstrom-Schutzschaltern, die einen Bemessungsfehlerstrom von 30 mA oder höher aufweisen. Jeder Wechselrichter in der Anlage muss über einen eigenen Fehlerstrom-Schutzschalter an das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden.