NA-Schutz gemäß VDE-AR-N 4105


Beim Netz- und Anlagenschutz handelt es sich nach der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 um eine „typgeprüfte Schutzeinrichtung mit Konformitätsnachweis“. Diese typgeprüfte Schutzeinrichtung mit Konformitätsnachweis überwacht regelmäßig die Spannung und die Frequenz des Versorgungsnetzes auf Einhaltung der vorgegebenen Toleranzen und vermeidet zudem die Bildung von Inselnetzen.

Für Erzeugungsanlagen < 30 kW reicht in Deutschland der standardmäßig in die Wechselrichter integrierte Netz- und Anlagenschutz aus. Bei Erzeugungsanlagen > 30 kW ist allerdings ein externer Netz- und Anlagenschutz gefordert. Hierbei ist es zwingend notwendig, dass eine externe Überwachungseinheit mit einem integrierten Anlagenschutzrelais realisiert wird. Wohingegen bei Anlagen bis 135 kW der Kuppelschalter, der die PV Anlage vom öffentlichen Stromnetz trennt, nicht zwingend extern realisiert werden muss, sofern die normativen Anforderungen eingehalten werden. Somit besteht der externe Netz- und Anlagenschutz aus 2 Komponenten:

  • Überwachungseinheit mit Netz- und Anlagenschutzrelais

  • Kuppelschalter, der über das Anlagenschutzrelais der Überwachungseinheit geschaltet wird und die PV Anlage bei einem Netzfehler trennt.

Ab der Firmware-Version 3.02.xx.R bietet der Wechselrichter die Möglichkeit, den externen Kuppelschalter zur Netztrennung durch das optionale SMA I/O-Module zu ersetzen.