Anforderungen an das Fundament der Außenvariante des Batterieschranks
Die Auslegung (z. B. Statikberechnungen) und Herstellung (z. B. durch Gießen) des Fundaments obliegt dem Kunden.
Das Fundament muss folgende Eigenschaften aufweisen:
Das Fundament muss sich für das Gewicht und die Maße des Produkts eignen.
Das Fundament muss auf tragfähigem Boden aufgestellt werden.
Die Eingrabtiefe des Fundaments muss den statischen Erfordernissen entsprechen.
Das Fundament muss eine Schalldämmung haben, um laute Vibrationen zu vermeiden.
Das Fundament muss so ausgelegt sein, dass das Einführen der Kabel und des Kondensatablaufs nicht behindert wird.
Regenwasser und Wasser vom Kondensatablauf müssen absickern können, damit sich kein Wasser am Fundament sammelt.