Anforderungen an das Fundament der Außenvariante des Batterieschranks


Die Auslegung (z. B. Statikberechnungen) und Herstellung (z. B. durch Gießen) des Fundaments obliegt dem Kunden.

Das Fundament muss folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Das Fundament muss sich für das Gewicht und die Maße des Produkts eignen.

  • Das Fundament muss auf tragfähigem Boden aufgestellt werden.

  • Die Eingrabtiefe des Fundaments muss den statischen Erfordernissen entsprechen.

  • Das Fundament muss eine Schalldämmung haben, um laute Vibrationen zu vermeiden.

  • Das Fundament muss so ausgelegt sein, dass das Einführen der Kabel und des Kondensatablaufs nicht behindert wird.

  • Regenwasser und Wasser vom Kondensatablauf müssen absickern können, damit sich kein Wasser am Fundament sammelt.