Einleitung


Die gesetzlich verankerte Förderung für PV-Anlagen gilt nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) für 20 Jahre. Damit lief zum Ende des Jahres 2020 die EEG-Förderung für die ersten installierten PV-Anlagen aus. Sie erhalten nicht länger die gewohnte, gesetzlich garantierte Vergütung für Ihren eingespeisten Strom. Anlagen, die keine EEG-Förderung mehr erhalten, werden oft als Ü20-Anlagen bezeichnet.

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Ist-Zustand der Solaranlage

Für solche Anlagen gelten entsprechend EEG2021 besondere Rechte und Pflichten:

Rechte

Pflichten

  • Der Weiterbetrieb der Anlage ist erlaubt.

  • Das Einspeisen des Stroms in das öffentliche Stromnetz wird mit dem Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungsgebühr vergütet.

  • Die Umrüstung auf Eigenverbrauch ist möglich.

  • Für Solaranlagen bis 30 kWp und bis maximal 30 MWh selbst verbrauchten Strom pro Jahr entfällt die reduzierte EEG-Umlage von 40 % auf Eigenverbrauch mit der EEG-Novelle 2021. Ein existierender Erzeugungszähler ist in der Regel nicht mehr notwendig.

  • Der Wechsel zur sonstigen Direktvermarktung ist möglich.

  • Für Anlagen über 7 kWp besteht bei Eigenversorgung eine Meldepflicht über die Eigenversorgung.

  • Für Anlagen über 30 kWp oder einem Eigenverbrauch über 30 MWh Eigenverbrauch pro Jahr muss die Höhe des Eigenverbrauchs gemeldet werden und es muss eine reduzierte EEG-Umlage von 40 % auf Eigenverbrauch gezahlt werden. Die Erzeugung muss mit einem Erzeugungszähler gemessen und für die Umlageberechnung ausgewiesen werden.

Mit der EEG-Novelle 2021 gibt es die Option, die Anlage ohne Umbau zu betreiben und den gesamten Solarstrom bis mindestens 2027 ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Allerdings erhalten Sie nur noch eine geringe Vergütung in der Höhe des aktuellen PV-Marktwertes von 2,5 ct/kWh bis 4,0 ct/kWh (Stand 2021), von der eine Vermarktungsgebühr von 0,4 ct/kWh berechnet wird. Bei einem Bezugspreis von 28,0 ct/kWh bis 30,0 ct/kWh lohnt es sich, über einen Umbau oder eine Erweiterung der bestehenden Anlage nachzudenken.

Am interessantesten ist aktuell die eigene Nutzung des selbst erzeugten Solarstroms und damit die Reduzierung der Strombezugskosten. Jede selbst erzeugte Kilowattstunde, die Sie im Haushalt verbrauchen, kostet Sie bei einer wirtschaftlich abgeschriebenen Ü20-Anlage nur noch die Ausgaben für den laufenden Betrieb. Überschüsse dürfen Sie entsprechend der EEG-Novelle 2021 weiterhin ins öffentliche Stromnetz einspeisen und erhalten dafür den PV-Marktwert. Bei einem Umbau oder einer Erweiterung der Anlage sollte es daher das Ziel sein, Ihre Anlage Ihren Bedürfnissen optimal anzupassen. Wenn die Ü20-Anlage weiter betrieben wird, empfehlen wir eine sicherheitstechnische Überprüfung der Anlage durch den Fachhandwerker.

Wenn Ihre Anlage bisher als Anlage zur Volleinspeisung betrieben wurde und nur mit einem herkömmlichen Bezugszähler sowie einem PV-Erzeugungszähler ausgestattet ist, ist es notwendig, das Zählerkonzept umzustellen, sodass nur der tatsächlich ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Strom und der Strombezug gemessen werden können. Dafür wird normalerweise ein Zweirichtungszähler verwendet, welcher vom Netzbetreiber gestellt wird und abrechnungsrelevant ist.

Zusätzlicher Elektrizitätszähler für Messung des Wirkverbrauchs und der Überschusseinspeisung nötig (Zweirichtungszähler)

Das SMA Energy Meter bzw. die im Sunny Home Manager 2.0 integrierte Messeinheit sind keine Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch im Sinne der EU Richtlinie 2004/22/EG (MID) und dürfen nicht zu Abrechnungszwecken verwendet werden. Sie dienen ausschließlich der Messung und Steuerung der Energieflüsse. Es muss daher ein für die Abrechnung verwendeter Elektrizitätszähler installiert werden.

Folgende Varianten werden in diesem Planungsleitfaden vorgestellt:

Weiterbetrieb mit Überschusseinspeisung

Direkte Nutzung des eigenen Solarstroms mit intelligenter Verbrauchersteuerung

Ein ökologischer und wirtschaftlicher Weiterbetrieb Ihrer Ü20-Anlage ist durch die Umstellung auf Eigenverbrauch möglich. Mit der Installation eines SMA Home Managers können Sie den Direktverbrauch weiter erhöhen und Ihre Stromrechnung senken, indem Verbraucher intelligent gesteuert und primär mit eigenem Solarstrom betrieben werden.

Erweiterung der Anlage um ein Speichersystem

In die bestehende Anlage wird ein Speichersystem installiert. Dadurch steht Ihnen Solarenergie auch abends und in der Nacht zur Verfügung. Dies erhöht ihren Eigenverbrauch und senkt Strombezugskosten.

Erweiterung der Anlage um Ladeinfrastruktur für Elektromobilität

Zusätzlich zu der Erweiterung der Anlage um ein Speichersystem wird ein SMA EV Charger installiert.

Erneuerung der PV-Anlage

Wenn Ihre Anlage nicht mehr einwandfrei funktionstüchtig ist oder sich der Verbrauch stark erhöht hat, kann die Anschaffung einer neuen Solaranlage sinnvoll sein.

Beispielanlage zur Veranschaulichung der Einsparmöglichkeit

Als Beispiel wird hier eine Solaranlage mit 4 kWp auf einem Einfamilienhaus betrachtet, die nach 20 Jahren noch etwa 3900 kWh liefert. Im Haushalt wohnen 2 Personen und von Zeit zu Zeit die erwachsenen Kinder, sodass der Energiebedarf bei 3300 kWh im Jahr liegt. Anhand dieser Anlage wird für die einzelnen Varianten die Einsparmöglichkeit verdeutlicht.