Einleitung
Die gesetzlich verankerte Förderung für PV-Anlagen gilt nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) für 20 Jahre. Damit lief zum Ende des Jahres 2020 die EEG-Förderung für die ersten installierten PV-Anlagen aus. Sie erhalten nicht länger die gewohnte, gesetzlich garantierte Vergütung für Ihren eingespeisten Strom. Anlagen, die keine EEG-Förderung mehr erhalten, werden oft als Ü20-Anlagen bezeichnet.

Ist-Zustand der Solaranlage
Für solche Anlagen gelten entsprechend EEG2021 besondere Rechte und Pflichten:
Rechte | Pflichten |
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Mit der EEG-Novelle 2021 gibt es die Option, die Anlage ohne Umbau zu betreiben und den gesamten Solarstrom bis mindestens 2027 ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Allerdings erhalten Sie nur noch eine geringe Vergütung in der Höhe des aktuellen PV-Marktwertes von 2,5 ct/kWh bis 4,0 ct/kWh (Stand 2021), von der eine Vermarktungsgebühr von 0,4 ct/kWh berechnet wird. Bei einem Bezugspreis von 28,0 ct/kWh bis 30,0 ct/kWh lohnt es sich, über einen Umbau oder eine Erweiterung der bestehenden Anlage nachzudenken.
Am interessantesten ist aktuell die eigene Nutzung des selbst erzeugten Solarstroms und damit die Reduzierung der Strombezugskosten. Jede selbst erzeugte Kilowattstunde, die Sie im Haushalt verbrauchen, kostet Sie bei einer wirtschaftlich abgeschriebenen Ü20-Anlage nur noch die Ausgaben für den laufenden Betrieb. Überschüsse dürfen Sie entsprechend der EEG-Novelle 2021 weiterhin ins öffentliche Stromnetz einspeisen und erhalten dafür den PV-Marktwert. Bei einem Umbau oder einer Erweiterung der Anlage sollte es daher das Ziel sein, Ihre Anlage Ihren Bedürfnissen optimal anzupassen. Wenn die Ü20-Anlage weiter betrieben wird, empfehlen wir eine sicherheitstechnische Überprüfung der Anlage durch den Fachhandwerker.
Wenn Ihre Anlage bisher als Anlage zur Volleinspeisung betrieben wurde und nur mit einem herkömmlichen Bezugszähler sowie einem PV-Erzeugungszähler ausgestattet ist, ist es notwendig, das Zählerkonzept umzustellen, sodass nur der tatsächlich ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Strom und der Strombezug gemessen werden können. Dafür wird normalerweise ein Zweirichtungszähler verwendet, welcher vom Netzbetreiber gestellt wird und abrechnungsrelevant ist.

Zusätzlicher Elektrizitätszähler für Messung des Wirkverbrauchs und der Überschusseinspeisung nötig (Zweirichtungszähler)
Das SMA Energy Meter bzw. die im Sunny Home Manager 2.0 integrierte Messeinheit sind keine Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch im Sinne der EU Richtlinie 2004/22/EG (MID) und dürfen nicht zu Abrechnungszwecken verwendet werden. Sie dienen ausschließlich der Messung und Steuerung der Energieflüsse. Es muss daher ein für die Abrechnung verwendeter Elektrizitätszähler installiert werden.
Folgende Varianten werden in diesem Planungsleitfaden vorgestellt:
Weiterbetrieb mit Überschusseinspeisung
Direkte Nutzung des eigenen Solarstroms mit intelligenter Verbrauchersteuerung
Ein ökologischer und wirtschaftlicher Weiterbetrieb Ihrer Ü20-Anlage ist durch die Umstellung auf Eigenverbrauch möglich. Mit der Installation eines SMA Home Managers können Sie den Direktverbrauch weiter erhöhen und Ihre Stromrechnung senken, indem Verbraucher intelligent gesteuert und primär mit eigenem Solarstrom betrieben werden.
Erweiterung der Anlage um ein Speichersystem
In die bestehende Anlage wird ein Speichersystem installiert. Dadurch steht Ihnen Solarenergie auch abends und in der Nacht zur Verfügung. Dies erhöht ihren Eigenverbrauch und senkt Strombezugskosten.
Erweiterung der Anlage um Ladeinfrastruktur für Elektromobilität
Zusätzlich zu der Erweiterung der Anlage um ein Speichersystem wird ein SMA EV Charger installiert.
Erneuerung der PV-Anlage
Wenn Ihre Anlage nicht mehr einwandfrei funktionstüchtig ist oder sich der Verbrauch stark erhöht hat, kann die Anschaffung einer neuen Solaranlage sinnvoll sein.
| Beispielanlage zur Veranschaulichung der Einsparmöglichkeit |
Als Beispiel wird hier eine Solaranlage mit 4 kWp auf einem Einfamilienhaus betrachtet, die nach 20 Jahren noch etwa 3900 kWh liefert. Im Haushalt wohnen 2 Personen und von Zeit zu Zeit die erwachsenen Kinder, sodass der Energiebedarf bei 3300 kWh im Jahr liegt. Anhand dieser Anlage wird für die einzelnen Varianten die Einsparmöglichkeit verdeutlicht.
